Beratungsportal - Fachstelle Sprache

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Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sprache

Nach den Regelungen der Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung (§ 4 AO-SF) besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache dann, wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische Maßnahmen behoben werden kann.


Die Fachstelle Sprache bietet Beratung zu folgenden Fragen:

 

  • Was zeichnet sprachheilpädagogischen Unterricht aus?
  • Welche Vorteile bietet das Gemeinsame Lernen für ein Kind mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Sprache?
  • Welche Vorteile bietet die Förderschule für ein Kind mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Sprache?
  • Wie können Eltern ihr Kind mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache neben der Schule unterstützen?
  • Wie kann die sprachheilpädagogische Arbeit im jahrgangsübergreifenden Unterricht geschehen?
  • Wie groß sind die Chancen, dass der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache im Laufe der Schulzeit wieder aufgehoben wird?
  • Gibt es andere sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe, die häufig mit dem der Sprache zusammentreffen?

Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt Sprache finden Sie in der Broschüre des MSW NRW Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW.

 


Ansprechpartner/in
 

Fachstelle Sprache
 

Daniela Klassen

Leineweberschule (FöS Sprache)

Email daniela.klassen@bielefeld.de