Beratungsportal - Fachstelle Sehen

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Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen

Nach den Regelungen der Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung (§ 8 AO-SF) besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen, wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist.
 
Blindheit liegt vor, wenn das Sehvermögen so stark herabgesetzt ist, dass die Betroffenen auch nach optischer Korrektur ihrer Umwelt überwiegend nicht visuell begegnen. Schüler*innen, die mit Erblindung rechnen müssen, werden bei der Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung Blinden gleichgestellt.
 
Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn auch nach optischer Korrektur Teilfunktionen des Sehens, wie Fern- oder Nahvisus, Gesichtsfeld, Kontrast, Farbe, Blendung und Bewegung erheblich eingeschränkt sind oder wenn eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Seheindrücke besteht.
 
Die Beratungsstelle ist ein Arbeitsbereich der Opticusschule und bietet Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sehbehindert, hochgradig sehbehindert oder blind sind. Später erblindete Menschen im erwerbsfähigen Alter mit Problemen im Beruf vermittelt sie auf Wunsch an zuständige Beratungsstellen weiter.
 
Beratungsbereiche sind:

 

  • Informationen über die eigene Augenerkrankung und über geeignete Hilfsmittel
  • Hilfen bei der Beantragung von Schwerbehindertenausweis, Sehbehinderten- oder Blindengeld
  • Ausstattung eines Schülerarbeitsplatzes unter Berücksichtigung der individuell vorhanden Sehschädigung
  • Differenzierte Überprüfung des funktionalen Sehens, auch von höheren visuellen Funktionen, die bei cerebralen Sehschädigungen (CVI) oder visuellen Wahrnehmungsstörungen beeinträchtigt sein können
  • Kontaktvermittlung zu/r:
    • Trainer/innen für Orientierung und Mobilität bzw. lebenspraktische Fertigkeiten
    • weiteren Hilfen, wie z. B. Optiker, Selbsthilfegruppen, psychologische Beratungsstellen, unabhängige Hilfsmittelberater, etc.
    • pädagogischen Frühförderung der Opticus Schule für Kinder von 0 bis 6 Jahren

Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt Sehen finden Sie in der Broschüre des MSW NRW Sonderpädagogische Förderschwerpunkte in NRW.


Ansprechpartner/in

Fachstelle Sehen

 

Susanne Holm

Ulrike Stein

Opticus Schule

LWL-Förderschule Sehen

 

Beratungsstelle 
 0151 / 29152471
 

Sekretariat Opticus Schule
Telefon 0521 / 52 000 20

 

Email opticusschule@lwl.org